Anstossfinanzierung: Bundesrat verabschiedet Verordnung zur Weiterführung der Finanzhilfen

Die Verlängerung tritt am 1. Februar 2015 in Kraft. Ab dann können neue Gesuche um Finanzhilfen beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingereicht werden. Ebenso werden dann die Gesuche geprüft, die letztes Jahr wegen fehlender Mittel nicht behandelt werden konnten und auf eine Warteliste gesetzt wurden (vgl. Medienmitteilung).

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