Bundesrat verabschiedet Botschaft für höhere Steuerabzüge für Drittbetreuungskosten

Ursprünglich war in der Gesetzesvorlage des Bundesrats auch vorgesehen, dass Eltern bei der Kantonssteuer bis zu 10'000 Franken für die Drittbetreuungskosten abziehen können. Heute legen die Kantone die Höhe des Abzugs selber fest. Aufgrund des grossen Widerstands der Kantone in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat nun aber aus föderalistischen Gründen darauf, den Kantonen diesen Mindestabzug vorzuschreiben.

Allerdings waren sich auch die Parteien nicht einig, ob die Vorlage unterstützt werden soll. Die SVP lehnt die Vorlage aus genereller Skepsis vor der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ab. Sie kritisiert zudem, dass vor allem Familien davon profitieren, die bereits über eine gute Einkommenssituation verfügen.

Dieselbe Kritik kommt von den linken Parteien (SP, Grüne): Auch sie fürchten, dass von den Steuererleichterungen nur Familien mit höheren Einkommen profitieren. Tatsächlich bezahlt rund die Hälfte der Ehepaare mit Kindern heute ohnehin keine direkte Bundessteuer – und würde damit auch nicht von den höheren Abzugsmöglichkeiten profitieren. Zudem ist bereits heute der Anteil der Steuerpflichtigen, welche höhere Kosten als den Maximalbezug haben, «eher gering» - dies schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft.

Der Bundesrat hält trotz dieser Bedenken an seiner Vorlage fest, da eine Mehrheit der Kantone sowie die Mitte-Parteien FDP, CVP, GLP und BDP diese unterstützen. Er sieht den Vorschlag auch als eine Massnahme im Rahmen der Fachkräfteinitiative, um mehr Anreize für die Erwerbstätigkeit von Eltern zu setzen.

Medienberichte:

Weitere Informationen: