Mehr Kitaplätze für Kinder mit einer Beeinträchtigung

Ein Vorstoss in Luzern – Motion von Jim Wolanin – zielt darauf ab, die finanziellen Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagestätten abzusichern und dementsprechend auch die bestehenden KITAplus-Strukturen gesetzlich zu verankern. So müssen derzeit Eltern von einem Kind mit Beeinträchtigung für einen Kitaplatz einen höheren finanziellen Beitrag leisten, als Eltern von einem Kind ohne Beeinträchtigung. Die Luzerner Regierung will die genannte Motion als erheblich erklären.

Familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder mit besonderen Bedürfnissen finden sich bis anhin nur wenige – das Programm KITAplus wirkt diesem Umstand entgegen, in dem es bei der Befähigung und Kooperation aller Beteiligten zur Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten ansetzt. KITAplus schafft durch die Weiterentwicklung von Regelstrukturen die Rahmenbedingungen, damit Kinder mit besonderen Bedürfnissen familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten besuchen können. Im Rahmen des Programms KITAplus werden Kinder, Eltern und Kindertagesstätten von heilpädagogischen Fachkräften begleitet. Die so genannten Heilpädagogischen Früherzieherinnen KITAplus verfügen über fundiertes Fach- und Erfahrungswissen über die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten. Die Bedürfnisse der Kinder und Eltern werden dabei ebenso berücksichtigt, wie jene der Kindertagesstätten. Die individuelle Förderung des Kindes mit einer Behinderung erfolgt nach wie vor ausserhalb der Kita. Umgesetzt wird KITAplus demnach in den ganz normalen Kindertagesstätten.
Gestartet ist das Pilotprojekt 2012 in Luzern, der Ansatz von KITAplus wurde inzwischen von den Kantonen Basel-Landschaft, Nidwalden, Uri, St. Gallen und in der Stadt Bern übernommen und teilweise in die Regelstrukturen überführt.
Getragen wird KITAplus von der Stiftung Kind und Familie Schweiz, kibesuisse sowie den jeweiligen Heilpädagogischen Diensten und der öffentlichen Hand vor Ort.

KITAplus fördert die Chancengerechtigkeit und Teilhabe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sowie die Sozialkompetenz von Kindern im Umgang mit Verschiedenheit. Für Eltern bedeuten die inklusiven Strukturen in Kindertagesstätten eine enorme Entlastung. Heute besteht für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter kein gesetzlich geregelter Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Betreuung und Förderung. Die frühe Förderung soll die soziale Integration verbessern und den Übergang in den Kindergarten und Schule vereinfachen. Bei Kindern mit einer Beeinträchtigung werden die Chance erhöht, dass diese integrativ in einer Regelklasse unterrichtet werden können.

Wann der Vorstoss im Parlament beraten wird ist noch offen, mit Unterzeichnenden aus allen Fraktionen ist eine Überweisung der Motion jedoch gewiss.

Weitere Informationen