Planung und Gestaltung von Kinderfreundlichen Lebensräumen

Autonomieerfahrungen und Identitätsbildung als wichtige Bestandteile der Entwicklung eines Kindes

Selber aktiv zu werden, Dinge zu entdecken, Lebensräume zu erkunden und Selbstwirksamkeit zu erfahren, bildet und stärkt Kinder in ihrer Entwicklung. Kinderfreundliche Lebensräume bilden demnach ein bedeutendes Lern- und Entwicklungsfeld und verhelfen Kinder ihre Rechte wahrzunehmen. Kinder haben an den Lebensraum ganz besondere Bedürfnisse, denn sie entwickeln sich, indem sie ihre Lebensräume autonom erkundigen, sich in diesen bewegen, diese gestalten, allmählich erweitern und aneignen. Im aktiven Austausch mit der sozialen und räumlichen Umwelt entwickeln Kinder Selbstbewusstsein und erleben Selbstwirksamkeit. Für die Lebensfelder der Kinder tragen Gemeinden, Städte, Planer*innen und Entscheidungsträger*innen eine gewichtige Rolle und Verantwortung. Von «Kinderfreundlichen Lebensräumen» mit Grünflächen, Rückzugs- und Erholungsorten, kurzen Wegen, beruhigtem Verkehr, niederschwelligen Zugängen und Gestaltungsspielräumen profitieren ferner alle Generationen.

Kinderfreundliche Lebensräume berücksichtigen Faktoren, die auf die Lebenswelt der Kinder wirken. Die Kinderfreundlichkeit zeigt sich nach UNICEF darin, dass jedem Kind seine Rechte uneingeschränkt zugestanden werden. Kinder haben gemäss UN-Konvention über die Rechte des Kindes – folgend Kinderrechtskonvention (KRK) – Anspruch auf Freizeit, auf Erholung, aber auch auf eine sichere Umgebung sowie auf diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheit und auf Schutz. Kinder gelten zudem als eigenständige Individuen, deren Ansichten genauso wie jene der Erwachsenen angehört und berücksichtigt werden müssen. Nur so ist es möglich, Lebensräume zu entwickeln und zu realisieren, die kinderfreundlich sind und das Aufwachsen der Kinder fördern. In Bezug auf kinderfreundliche Lebensräume kommen demnach insbesondere das Recht auf Nichtdiskriminierung (Art. 2) das übergeordnete Kindsinteresse (Art. 3), das Recht auf Leben, Überleben und persönliche Entwicklung (Art. 6) und das Recht des Kindes auf Anhörung und Berücksichtigung seiner Ansichten (Art. 12) der Kinderrechtskonvention zum Tragen.

Infolge der Ratifikation der Kinderrechtskonvention durch die Schweiz im Jahre 1997 ist die Schweiz zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf allen politischen Ebenen verpflichtet. Weiter gelten die in der Konvention enthaltenen Rechte als innerstaatliches bzw. nationales Recht.

Fallbeispiele «Kinderfreundliche Lebensräume» in der frühen Kindheit

  • Frauenfeld, Baby-Empfang
    Wertschätzender Empfang der jüngsten Einwohner*innen und wichtiges Informationsangebot für junge Familien (Faktenblatt)
  • Rapperswil-Jona, Familienzentrum Schlüssel
    Aufbau eines Aufenthalts- und Kompetenzzentrums für Familien, in welchem Beratung, Begegnung, Information, Bildung, Integration und Prävention stattfinden können (Faktenblatt)
  • Will, Frühkindliche Förderung
    Grundlage der Stadt für das Schaffen von förderlichen Bedingung in den ersten Lebensjahren für alle Kinder (Faktenblatt)


Programm „Kinderfreundliche Gemeinden“

Im Jahr 2006 lancierte UNICEF Schweiz und Liechtenstein unter Berücksichtigung der gegebenen Gemeindestrukturen das Prozesslabel «Kinderfreundliche Gemeinde» (KFG). Die Initiative hat zum Ziel, die Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene durch geeignete Prozesse zu strukturieren und den Kinderrechtsansatz durch ein systematisches Vorgehen zu verwirklichen. Gemeinden können mithilfe eines fachlich gut abgestützten und standardisierten Verfahren die Kinderfreundlichkeit steigern und die Grundlage für eine vernetzte Kinder- und Familienpolitik auf kommunaler Ebene schaffen. Kinderfreundlichkeit einer Gemeinde zeigt sich darin, wie die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung, Gleichbehandlung und Anhörung in den Bereichen «Verwaltung und Politik», «Schule», «Familienergänzender Betreuung», «Kinder- und Jugendschutz», «Gesundheit» und «Freizeit und Wohnumfeld» umgesetzt werden. In den Kinderfreundlichen Gemeinden werden demnach die Grundlagen und Rahmenbedingungen geschaffen, um die Kinderrechtskonvention möglichst systematisch umzusetzen.


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