Gesundheit in der Schweiz – Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlung 1: Evidenz generieren – Datengrundlagen schaffen

Die Wissensbasis für evidenzbasierte Entscheidungen gilt es zu verbessern. Hierfür sollen u.a. in regelmässigen Abständen schweizweit einheitliche epidemiologische Daten für Kinder bis zum Alter von zehn Jahren erhoben und gesammelt werden (u.a. Monitoring der wichtigsten Public-Health-relevanten Faktoren und Gesundheitsoutcomes). Ferner sollen Forschungsvorhaben zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf ihre Eignung aussagefähige Daten zu generieren, geprüft werden. Existierende Datenlücken sollen mittels einmaliger Studien behoben werden, wenn der Erkenntnisgewinn für eine Steuerung der Angebote der Gesundheitsversorgung des Kinder- und Jugendalters von Bedeutung ist. Die Wirkungen von Gesundheitsförderungs- und Präventionsprojekten und Massnahmen in der Gesundheitsversorgung sollen evaluiert und der gesamtgesellschaftliche Wert präventiver Leistungen im Kindes- und Jugendalter untersucht werden.



Handlungsempfehlung 2: Sich an der Zukunft orientieren

Ein regelmässiger, strukturierter Blick in die Zukunft der Gesundheit ist notwendig. Das Erkennen von Trends zur physischen und psychischen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, zu zukünftigen Herausforderungen und zur Einschätzung der Chancen und Risiken im Rahmen regelmässiger Berichte ermöglicht eine vorausschauende Strategieentwicklung. Der Blick in die Zukunft der Gesundheit der Bevölkerung muss die Veränderungen in der physischen und sozialen Umwelt berücksichtigen. Gesundheitsrelevante Handlungsempfehlungen können dank eines multisektoralen Ansatzes auch im nicht-medizinischen Bereich ermittelt werden.



Handlungsempfehlung 3: Chancengleichheit leben – Leave no one behind

In der Schweiz wurden viele Voraussetzungen geschaffen, damit die Gesundheits- und Lebenschancen für alle Kinder hoch sind und der Zugang zum Gesundheitssystem gewährleistet ist. In Bezug auf die gesundheitliche Chancengleichheit stellen der Ausbau und die Vernetzung von Angeboten der frühkindlichen Bildung und Betreuung, die Förderung des Zugangs benachteiligter Personengruppen zum Gesundheitssystem und das Sicherstellen eines gesundheits- bzw. bewegungsförderlichen Lebensumfeldes sinnvolle Weiterentwicklungen dar.



Handlungsempfehlung 4: Auf psychische Gesundheit achten

Das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll verstärkt untersucht werden. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Erkenntnisse zu gesundheitlichen Risiko- und Schutzfaktoren, zu spezifischen Störungen und psychischen Auffälligkeiten. Das Erlernen von Gesundheits-, Lebens-, Medien- und Risikokompetenzen soll bei Kindern und Eltern gefördert werden.



Handlungsempfehlung 5: Gesundheitsversorgung sicherstellen und System koordinieren

Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu erhalten ist eine multisektorale Herausforderung und erfordert folglich neben dem Gesundheitssystem den Einbezug anderer Politikbereiche, u.a. Bildungs- und Sozialsystem wie auch Umwelt- und Raumentwicklung. Der multisektorale Ansatz kann durch den regelmässigen Austausch von Personen aus dem Gesundheitswesen, insbesondere aus dem Bereich Gesundheitsförderung und Prävention, mit anderen Politikbereichen zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit gefördert werden. Die Versorgung und Abstimmung innerhalb des Gesundheitssystem und darüber hinaus setzt voraus, dass die pädiatrische Grundversorgung und psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt wird. Eine Analyse der Patientenpfade von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann die Gesundheitsversorgung durch das Erkennen und Eliminieren von Schwachpunkten in der Koordination verbessern. Bei der Planung und Ausführung von Gesundheitsleistungen sollen die wesentlichen Übergangsphasen (Kindheit, Jugend, Erwachsene) besonders berücksichtigt und die Zuständigkeiten flexibel gestaltet werden.



Handlungsempfehlung 6: Regulativ handeln, wo nötig

Im Vergleich zum europäischen Ausland ist der Kinder- und Jugendschutz in der Schweiz weniger etabliert. Folglich gilt es insbesondere die «offenen» Punkte der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Rahmenbedingungen und Verhaltensweisen, die sich negativ auf die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auswirken könnten, sind zu beobachten, so dass bei Bedarf diesen Tendenzen regulatorisch entgegengewirkt werden kann. Eine engere Zusammenarbeit des Gesundheitssektors mit der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen soll etabliert werden, welche es ermöglicht, den Informationsaustausch im ausserparlamentarischen Bereich zu diesen Themen zu gewährleisten (Umsetzung von Art. 22 des Bundesgesetzes Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen).




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